Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB V1/2017) der Firma HAASE Gesellschaft .m.b.H., Graz
Allgemeines:
Alle Verkäufe, Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
Es gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, insbesondere Abweichungen, Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- Aufträge: Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist ausschließlich für den Vertragsinhalt maßgeblich. Alle Lieferungen erfolgen nur zu unseren Bedingungen und dies gilt auch dann, wenn der Kunde auf Grund seiner eigenen Liefer- und Zahlungsbedingungen bestellt hat.
- Lieferung: Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung. Falls nichts anderes vereinbart ist, wählt der Verkäufer das Transportmittel und den einzuschlagenden Weg. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr das Käufers, auch dann, wenn die Lieferung frachtfrei Bestimmungsort erfolgt. Die genannten Lieferzeiten werden von uns nach bestem Wissen angegeben und die Angaben sind unverbindlich.
- Lieferverzug: Bei Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach Fristablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Höhere Gewalt jeder Art hat eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zur Folge. Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
- Qualität: Bei allen Lieferungen gilt Ware als handelsüblicher Qualität als vereinbart. Hinsichtlich der Liefermenge sind Abweichungen bis zu 10% statthaft. Die Berechnung erfolgt nach der im Lieferwerk festgestellten Liefermenge.
- Gewährleistung: Beanstandungen an den von uns gelieferten Waren sind spätestens 10 Tage nach Eingang der Waren schriftlich anzuzeigen. Jeder Kunde ist verpflichtet, vor einer Weiterverarbeitung unserer Ware, diese genauestens auf Fehler zu überprüfen. Folgeschäden werden von uns nicht übernommen. Bearbeitungskosten durch Ausbesserungen von Fehlern werden von uns nur dann übernommen, wenn diese Arbeiten und Kosten mit uns abgesprochen wurden und wir schriftlich diese Einwilligung vereinbart haben. Bei Schäden durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger unsachgemäßer Einflüsse ist jegliche Gewährleistung, Anfechtung wegen Irrtum oder Schadenersatz ausgeschlossen.
- Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind nach Erhalt zuzüglich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer fällig. Ab Fälligkeitsdatum berechnen wir die zurzeit üblichen Zinsen für Kontokorrentkredite.
- Verkaufspreise: es gelten die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Die Preise sind in EURO (€) genannt, ausschließlich Verpackung. Nachträgliche Bestellmengenänderungen oder gewünschte Teillieferungen zu späteren Zeitpunkten machen eine Erhöhung des vorher vereinbarten Preises erforderlich. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes wird einvernehmlich ausgeschlossen.
- Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zu restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung (bspw Kontokorrent) unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereinigung der noch nicht restlos bezahlten Waren ist dem Kunden somit nicht gestattet. Der Kunde hat den Eigentumsvorbehalt Dritten im Falle der Weitergabe der Waren nachweislich (zumindest schriftlich!) zur Kenntnis zu bringen. Er ist ferner verpflichtet, uns von Pfändungen unseres Eigentums oder sonstigen Eingriffen Dritter jeweils sofort zu benachrichtigen. Wird unsere Ware bei der Weiterverarbeitung mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so steht uns das Miteigentum an dieser Gesamtware zu und zwar im genauen Wertverhältnis der von uns gelieferten Ware.Sofern der Kunde seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird für den Fall, dass deutsches Recht Anwendung findet, außerdem Folgendes vereinbart: Im Falle der Verarbeitung unserer Waren ist vereinbart, dass wir der Hersteller iSd § 950 BGB sind und ein antizipiertes Besitzverhältnis iSd §§ 929, 930 BGB besteht. Der Kunde tritt seine Geldforderungen gegenüber Dritten aufgrund einer Weitergabe an Dritte an uns im Voraus in der Höhe des von uns verrechneten Preises ab und verständigt hiervon spätestens bei seinem Zahlungsverzug oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen den in Betracht kommenden Dritten.
- Garantie: Wir garantieren sechs Monate für die Verwendung von einwandfreiem Material und fachgemäße Ausführung. Wir haften nicht für indirekte oder Folgeschäden, für Schäden infolge gebrauchsbedingter Abnützung, mangelhafter Wartung, unrichtiger Benützung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegende Umstände. Eine Zeitgarantie für eine bestimmte Lebensdauer oder Leistungsgarantie für die Erreichung einer bestimmten Arbeitsleistung kann nicht eingegangen werden. In jedem Fall bestehen Ansprüche gegen uns maximal in Höhe der zur Verfügung stehenden Deckungssumme einer bestehenden Haftpflichtversicherung. Dies gilt nicht bei vorsätzlicher Schädigung.
- Beratung: Unsere Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand: Für diesen Vertrag sind Bestimmungen des Österr. Rechtes maßgeblich. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche ist Graz. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.
- Storni und Rücksendungen: Die Stornierung schriftlich oder mündlich erteilter Aufträge berechtigt uns zur Verrechnung einer Storno- und Manipulationsgebühr. Für unbearbeitete Aufträge beträgt die Stornogebühr 10% des Auftragswertes. Wurden bestellte Waren bearbeitet oder zum Versand gebracht, wird eine solche Höhe von 30% des Auftragswertes zur Verrechnung gebracht. Dies gilt nur für Seilmeterware und Armaturen. Bei Anschlagsseilen und Sonderanfertigungen ist leider keine Rücknahme möglich. Für unbegründete Rücksendungen werden allenfalls die Kosten der Rückfahrt hinzugerechnet.
- Zahlungskonditionen: 30 Tage netto Kassa nach Rechnungserhalt
- Lieferkonditionen: Stahldrahtseile: ab einem Warennettowert von € 300,- frachtfrei österreichische Bahnstation
- Gültigkeit: Die neuen Bedingungen gelten ab sofort. Sollte eine Bedingung rechtlich unwirksam sein, bleiben die übrigen Verkaufs- und Lieferbedingungen auch weiterhin in Kraft. Sollten die übersandten Bedingungen nicht jenen auf unserer Homepage (www.haase.at) entsprechen, so gelten die tatsächlich übersandten.
- Katalogpreise: Preisänderungen und Druckfehler in Katalog und Preisliste bleiben vorbehalten.
Sämtliche Preise gelten generell exkl. MWSt!
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